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Gemeinde Bühlertal (Druckversion)

Erschließungsbeiträge

Straßenerschließungsbeiträge in Bühlertal

Im Jahr 2013 hat Fa. Allevo aus Obersulm im Auftrag der Gemeinde untersucht, welche Straßen in Bühlertal nach der derzeitigen Rechtslage als historisch gelten bzw. welche Straßen im rechtlichen Sinne „vorhanden" sind.

Die Fa. Allevo ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass es nach derzeitigem Stand weder historische noch im rechtlichen Sinne „vorhandene" Straßen in Bühlertal gibt. Von daher kann nur bei den bereits abgerechneten Erschließungsanlagen mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass für diese Straßen bzw. Straßenabschnitte zukünftig keine Erschließungsbeiträge mehr auf die Anlieger zukommen können. Im hier eingestellten Plan sind die bereits abgerechneten Straßen und Straßenabschnitte mit gelber Farbe gekennzeichnet. Der Plan kann auch im Rathaus Hauptgebäude Hauptstr.137 im 1. OG, Zimmer 5 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Weitere Auskünfte

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter Tel. 7101-124 gerne zur Verfügung.

Plan zum Downloaden

http://www.buehlertal.de//de/buerger/leben-wohnen/bauen-wohnen/erschliessungsbeitraege