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Online-Antragstellung im virtuellen Bauamt

Ab dem 01.12.2024 ist eine Antragstellung bei der unteren Baurechtsbehörde Bühlertal nur noch digital möglich. Bauanträge in Papierform und per E-Mail werden nicht mehr angenommen.
Das bedeutet, dass digitale Bauanträge über die Online-Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg" - kurz ViBa-BW - gestellt werden müssen.
ttps://bw.digitalebaugenehmigung.de/gemeinde-buehlertal/

 

Folgende Anträge können über ViBa-BW abgerufen werden:

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
  • Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
  • Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
  • Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
  • Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach §52 LBO
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
  • Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen

 

Nutzungsänderungen, Werbeanlagen und Versammlungsstätten können Sie unter "Baugenehmigung nach §58 Abs. 1 LBO BW beantragen" einreichen.

Videoanleitung für die Einreichung eines Bauantrages https://youtu.be/zgpfPyMUpB8

Zur Nutzung von ViBa-BW ist eine Anmeldung an dem Online-Dienst seitens des Bauherrens und des Entwurfsverfassers erforderlich.

Für Privatpersonen ist hierfür ein BundID-Konto in Verbindung mit einem ELSTER-Zertifikat oder ein BundID-Konto in Verbindung mit dem Online-Ausweis erforderlich. Ein Nutzerkonto auf Basis einer BundID mit Elster-Zertifikat oder ein BundID-Konto in Verbindung mit dem Online-Ausweis ist Grundvoraussetzung für die digitale Antragstellung.

Für die Antragstellung einer neuen BundID mit Elster-Zertifikat ist eine Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen einzuplanen, da der Zugangscode postalisch übermittelt wird. Für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion muss diese Funktion auf dem Personalausweis des Nutzenden aktiviert sein. Für die Beantragung eines entsprechenden Personalausweises bzw. für die Aktivierung der Funktion in Ihrem Bürgerbüro entsteht ggf. ebenfalls eine entsprechende Vorlaufzeit.

Hinweise für Privatpersonen:

Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem Sie digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können.

Bei der Bauantragstellung ist ein hohes Vertrauensniveau erforderlich, weswegen Sie zusätzlich einen Online-Ausweis benötigen. Diesen können Sie in ihrem örtlichen Bürgerservice beantragen und (re-)aktivieren lassen. Alternativ können Sie auch ihr ELSTER-Konto für die Anmeldung verwenden.

Hier finden Sie weitere Informationen zur BundID

 

Hinweise für Unternehmen:

Für die Antragstellung als Unternehmen benötigten Sie ein Unternehmenskonto. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Dazu erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie sich anmelden können.

Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen Sie 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen sollten.

Hier finden Sie weiter Informationen zum Elsterkonto ELSTER – Mein Unternehmenskonto

 

Grundsätzlich sind folgende Unterlagen zur Einreichung von Bauanträgen erforderlich:

  • Lageplan (aktuell und nach §4 Abs. 2-5 LBOVVO)
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • Baubeschreibung (Formular Baubeschreibung)
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung
  • Bauleitererklärung
  • eventuell bautechnische Nachweise (bei bautechnischer Prüfung)
  • eventuell Angaben zu gewerblichen Anlagen (Formular)
  • technische Angaben zu Feuerungsanlagen (Formular)
  • Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau (Baugenehmigung - Bauüberhang - Baufertigstellung oder Abgang - Abriss - Nutzungsänderung)

 

Wichtig:

Je nach Bauvorhaben können die Anforderungen und benötigten Unterlagen jedoch von dieser Auflistung abweichen.

 

Weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage finden Sie unter anderem unter Erlasse und Vorschriften: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

 

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