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Einreichung Wahlvorschläge

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunal- und Europawahlen statt. Für den Kreistag des Landkreises Rastatt sind an diesem Tag 56 Kreisrätinnen und Kreisräte in acht Wahlkreisen zu wählen. Nachdem die Wahl am 8. Februar 2024 öffentlich auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-rastatt.de (Rubrik Aktuelles/Bekanntmachungen) bekanntgemacht wurde, können die Parteien und Wählervereinigungen ihre Wahlvorschläge ab sofort einreichen. Die Frist dafür endet am 28. März 2024, um 18 Uhr.
Service:

Vordrucke zur Aufstellung der Wahlvorschläge für die Kreistagswahl können im Landratsamt bei der Stabsstelle Kommunales, Rechnungsprüfung und Recht per E-Mail an amt14@landkreis-rastatt.de angefordert werden.

Kommunalwahlen am 09. Juni 2024: So wählt man richtig!

 

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) präsentiert zur Erklärung der Wahlen einen Film auf der Plattform Youtube.

Wie wählt man richtig? In diesem Video können Sie erfahren,

 

1. wer wahlberechtigt ist,

2. wo man seine Stimme abgeben kann,

3. wer genau gewählt wird,

4. wie man den oder die Stimmzettel ausfüllt,

5. was kumulieren und panaschieren bedeutet,

6. wann der Stimmzettel ungültig wird und

7. was man ins Wahllokal mitnehmen muss.

 

 

 

Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Vorbereitung der Wahl des Gemeinderats und des Kreistags am 09. Juni 2024

Am Donnerstag, 04. April 2024 findet um 17:00 Uhr im Sitzungszimmer im 2. Obergeschoss des Rathauses der Gemeinde Bühlertal eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

  1. Verpflichtung der Beisitzer/innen und Stellvertreter/innen
  2. Einteilung der Wahlkreise
  3. Verwendung der Ordnungsziffern auf den Stimmzetteln
  4. Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge und Beschlussfassung über Ihre Zulassung
  5. Einsatz der automatischen Datenverarbeitung zur Zählung: Billigung des Verfahrens nach §37 Abs. 8 Satz 4 KomWO
  6. Reihenfolge der Ermittlung der Wahlergebnisse
  7. Unterbrechung der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses und Fortsetzung am Montag, 10. Juni 2024 – dazugehörige Zustimmung nach §36 Abs. 1 Satz 2 KomWO

 

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